Abfindung noch versteuern?

12. Mai 2009 um 16:17 | Veröffentlicht in Abfindung Berlin, Anwalt Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht Berlin, Kündigung Berlin | 1 Kommentar
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Abfindung noch versteuern?

Vielen Mandanten fragen sich, ob sie tatsächlich auch das an Abfindung bekommen, was vor Gericht (zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht Berlin)  im Rahmen der Kündigungsschutzklage ausgehandelt worden ist. Was bleibt übrig? Und muss die Abfindung - häufig wird ja ausdrücklich im Vergleichstext aufgenommen, das die Abfindung brutto zu zahlen ist – noch versteuert werden?

Besteuerung der Abfindung:

Ab dem 1.1.2006 ist gesetzlich geregelt worden, dass Abfindungen grundsätzlich zu versteuern sind. In der Regel sind aber keine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen.

Dies ist schon “bitter” für viele Mandanten. Von daher sollte immer beachtet werden, dass die Abfindungssumme im Enddefekt nicht in voller Höhe beim Arbeitnehmer verbleibt. Beim Arbeitslohn ist dies ja auch nicht der Fall.

Für mehr Informationen bitte hier klicken.

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  1. [...] Auch hier verweise ich auf meinen Artikel “Abfindung noch versteuern?“ [...]


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