Arbeitslohn wann fällig?

31. März 2009 um 13:01 | Veröffentlicht in Arbeitslohn Berlin | Hinterlasse einen Kommentar
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Arbeitslohn wann fällig?

Wann ist der Arbeitslohn eigentlich fällig?

Die Fälligkeit ergibt sich im Normalfall aus dem Arbeitsvertrag. Dort wurde vereinbart, wann der Lohn zu zahlen ist. Ist nichts vereinbart und findet auch kein Tarifvertrag Anwendung, der eine Regelung enthält, dann gilt, dass der Arbeitslohn am letzten Werktag des Monats zu zahlen ist.

Zu beachten ist, dass in einigen allgemeinverbindlichen Tarfiverträgen, wie z.B. den BRTV-Bau die Fälligkeit geregelt ist. Danach ist der Lohn am 15. des nächsten Monats fällig.

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