Abfindungsvergleich vor dem Arbeitsgericht?

29. März 2009 um 12:17 | Veröffentlicht in Kündigungsschutz Berlin | Hinterlasse einen Kommentar

Abfindungsvergleich vor dem Arbeitsgericht?

Die überwiegende Anzahl der Kündigungsschutzklage enden durch Vergleich in der Güteverhandlung beim Arbeitsgericht (z.B. auch beim Arbeitsgericht Berlin).

Der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen, hat aber vor einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht Angst. Der Arbeitnehmer, der sich gegen die Kündigung mittels Kündigungsschutzklage gewehrt hat, will beim Arbeitgeber nicht mehr arbeiten. Die Lösung ist dann der Vergleich.

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