Kostentragung in der I. Instanz im arbeitsgerichtlichen Verfahren

28. März 2009 um 11:18 | Veröffentlicht in Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin | Hinterlasse einen Kommentar
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Kostentragung in der I. Instanz im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Arbeitsrecht Berlin

Die Kostentragung im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der I. Instanz ist anders geregelt als in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten der I. Instanz. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren -zum Beispiel bei einer Kündigungsschutzklage oder einer Klage auf Arbeitslohn (z.B. in Berlin), trägt jede Partei ihre eigenen Auslagen und damit auch die Kosten für die eigenen Rechtsanwalt. Dies gilt unabhängig vom Gewinnen oder Verlieren in dieser Instanz.

Der Grund für diese Regelung ist der, dass der Arbeitnehmer von vornherein seine Auslagen und Kosten abschätzen können soll.

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