Ausschlussfristen beim Arbeitslohn?

27. März 2009 um 06:19 | Veröffentlicht in Arbeitsrecht Berlin | 5 Kommentare

Ausschlussfristen beim Arbeitslohn in Berlin?

Nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit sind Ausschlussfristen bei der Geltendmachung von Arbeitslohn zu beachten.

1. Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen zulässig?

Manchmal findet man in Arbeitsverträgen, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von 2 Monaten ab Fälligkeit geltend zu machen sind. Eine Ausschlussfristklausel ist im Arbeitsvertrag nicht von vornherein unwirksam. Es kommt auf die Dauer der Frist an. Fristen unter 3 Monaten dürften problematisch sein.

2. Ausschlussfristen in Tarfiverträgen

Bei Ausschlussfristen in Tarifverträgen sieht die Rechtslage anders aus. Hier sind Fristen von 2 Monaten nicht unwirksam. Häufig findet man sog. doppelte Ausschlussfristen (1. Stufe außergerichtlich, 2. Stufe: gerichtlich).

5 Kommentare »

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  1. [...] Ich verweise hier auf meinen Artikel “Ausschlussfristen beim Arbeitslohn“. [...]

  2. [...] sind die Ausschlussfristen geregelt, innerhalb deren die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend zu machen [...]

  3. [...] noch Ansprüche aus, wie z.B. Arbeitslohn, dann kann es gefährlich werden. Der BAT beinhaltet sog. Ausschlussfristen, die man nicht mit der Verjährung verwechseln [...]

  4. Hallo! Was ist wenn im Arbeitsvertrag nicht drin steht, wann der Lohn fällig ist?
    Wenn ich meinen Lohn nicht bekomme,und im Vertrag(Ausschlussfrist)steht, das ich den ausstehenden Lohn innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit anmahnen muss. Stimmt das oder gilt immer die 2-monatige Mahnungsfrist?

    • Wenn nichts im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag (Betriebsvereinbarung) steht, dann wird der Arbeitslohn am letzten Tag des Monats fällig. Dies steht so im Gesetz.


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